Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Husqvarna Fleet Service

Version 2.1 Juni 2018 – Deutschland


1.Umfang und Beschreibung des Husqvarna Fleet Services
Der Husqvarna Fleet Services soll dem Kunden helfen, seine Produktivität zu steigern, indem er einen Überblick über seine Maschinen-Flotte erhält. Der Service wird über Maschinen-Flotten-Sensoren, die in den Maschinen eingebaut sind und/oder nachträglich installiert werden und weitere Sensoren, die eine Reihe von Maschinen-Daten zur Verfügung gestellt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist in Ziffern 7 und 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt.


Abhängig vom jeweiligen Maschinentyp, werden Daten über ein Tablet, ein Smartphone oder mittels einer in der Maschine eingebauten Konnektivität auf eine Website sowie speziell dafür vorgesehene Apps hochgeladen, die zahlreiche Statistiken im Hinblick auf die Maschinen und weitere in diesem Zusammenhang stehende Services vorhalten und weitere Services.


Der Service besteht aus Zugang und Nutzung der Funktionen, die auf der Fleet Service-Plattform bereit gehalten werden. Der Service bietet den Plattform-Nutzern des Kunden Zugang zu der Fleet Service-Plattform und die Möglichkeit, Maschinen-Daten zu kontrollieren.


Der Fleet Services umfasst eine Reihe von kostenlosen Funktionalitäten, wie eine Bestandsliste. Um sämtliche Services nutzen zu können, müssen für jede Maschine die Services freigeschaltet werden ("Maschinen-Abonnement").


Der Kunde kann das Maschinen-Abonnement je nach Saison aktivieren und deaktivieren. Der zur Verfügung stehende Inhalt hängt vom jeweiligen Maschinen-Modell ab. Manche Services stehen nicht für Maschinen von Drittanbietern zur Verfügung. Eine ausführliche Darstellung, welcher Inhalt für welches Maschinen-Modell zur Verfügung steht, kann auf www.husqvarna.com abgerufen oder der Fleet Services-Plattform entnommen werden.


Der Husqvarna Fleet Services wurde zur Nutzung durch Unternehmen und andere geschäftliche Nutzer entwickelt und ist ausschließlich dafür bestimmt. Er ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher oder andere nicht geschäftliche Nutzer geeignet. Es steht im eigenen Ermessen von Husqvarna, auf der Grundlage separater Geschäftsbedingungen gelegentlich kostenpflichtige oder kostenlose Alternativen zum Fleet Services für die Nutzung auch für Verbraucher vorzusehen. Für weitere Informationen über bereitgestellte Verbraucher-Services, besuchen Sie bitte die Website von Husqvarna.


Der Husqvarna Fleet Services wird von der jeweiligen Husqvarna Vertriebsgesellschaft als Abonnement-Service auf Grundlage der folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt.


Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den Verkauf der Maschinen und der Hardware regeln; dies erfolgt vielmehr in einem separaten Kaufvertrag mit der Husqvarna Vertriebsgesellschaft oder dem Händler.


2.Definitionen

Die folgenden Begriffe haben, wenn sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der Fleet Services-Plattform verwendet werden, die folgende Bedeutung gemäß dieser Ziffer 2:


Konto”

bezeichnet ein Benutzer-Konto, das die Anmeldedaten enthält und das den Kunden in die Lage versetzt, auf die Fleet Services-Plattform und andere Husqvarna Systeme zuzugreifen .

Kunde”

bezeichnet das Unternehmen des Kunden, das die Maschine im Rahmen seines Geschäftsbetriebs rechtmäßig nutzt und für das das Konto eingerichtet wurde.

Händler”

bezeichnet ein unabhängiges Unternehmen (d.h. ein Unternehmen, das nicht zur Husqvarna AB Gruppe gehört), das Husqvarna Maschinen und Hardware an Kunden auf Grundlage eines separaten Vertrages verkauft.


Fleet Services-Plattform”

bezeichnet das Webportal, das auf fleetservices.husqvarna.com sowie auf speziell dafür vorgesehenen Apps für Android und iOS Smartphones bereitgestellt wird.

Hardware”

bezeichnet die gesamt Hardware-Ausstattung, die für die im Zusammenhang mit dem Husqvarna Fleet Services stehende Erhebung, Überwachung und Verwaltung der Daten notwendig ist, einschließlich der Sensoren, elektronischen Ausweise, Basisstationen und der erforderlichen Computer und Telekommunikationsanlagen für den Zugriff aufs Internet.

Husqvarna AB”

bezeichnet Husqvarna AB (publ), Company Registration No. 556000-5331, eine Gesellschaft mit Hauptgeschäftssitz in Drottninggatan 2, SE-561 82 Huskvarna, Sweden, die nach schwedischem Recht gegründet wurde und existiert.

Husqvarna Maschine”


bezeichnet einen handgehaltenen, handgeführten oder robotergesteuerten Rasenmäher oder Aufsitzrasenmäher von Husqvarna, der im Eigentum des Kunden steht, vom Kunden gemietet ist oder auf andere rechtmäßige Weise vom Kunden als Teil seiner Flotte, die der Kunde im Hinblick auf die Services nutzen möchte, verwendet wird. Die Maschinen-Modelle, die für die Services genutzt werden können, sind auf der Fleet Services Plattform, die auf www.husqvarna.com bereitgestellt wird, aufgeführt.

Husqvarna Vertriebsgesellschaft”

bezeichnet die lokale Husqvarna Vertriebsgesellschaft, die die Services gegenüber dem Kunden erbringt. Die Husqvarna Vertriebsgesellschaft wird Vertragspartei im Rahmen des Vertrages mit dem Kunden.

Die Husqvarna Vertriebsgesellschaft in Deutschland ist Husqvarna Deutschland GmbH, im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen unter der Handelsregister Nummer No. HRB 725821, eine Gesellschaft mit Hauptgeschäftssitz in Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm, Deutschland, die unter deutschem Recht gegründet wurde und existiert.

Maschine”

bezeichnet eine Husqvarna-Machine und/oder gegebenenfalls eine Maschine eines Drittanbieters.

Maschinen-Daten”

bezeichnet gewisse Daten, die der Maschine zuzuordnen sind, wie etwa Motordrehzahl und Einrasten der Kupplung. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Maschinen-Daten keine personenbezogene Daten enthalten.


Maschinen-Flotten-Sensor”

bezeichnet einen Sensor, der in einer Maschine installiert ist.

Plattform-Nutzer”

bezeichnet denjenigen, der vom Kunden bevollmächtigt wurde, die Services und die Fleet Services-Plattform oder Teile hiervon zu nutzen.

Maschinen-Abonnement”

bezeichnet ein Abonnement einer oder mehrerer Maschinen des Kunden für die Services.

Sensor(en)”

bezeichnet die Maschinen-Flotten-Sensoren sowie die Sensoren, die in die elektronischen Ausweise und die Basisstation integriert sind und die eine Rückverfolgung und drahtlose Übertragung der Daten ermöglichen.

Service(s)”

bezeichnet den Husqvarna Fleet Services, wie in Ziffer 1 beschrieben, den der Kunde abonniert hat.

Software”

bezeichnet die Software die mit dem Sensor zur Verfügung gestellt wird oder im Sensor integriert ist sowie die Software, die im Rahmen der Fleet Services-Plattform enthalten ist oder ihr zugrunde liegt.

System”

bezeichnet die Software und Hardware, die für die Erhebung, Überwachung und Verwaltung der Daten im Zusammenhang mit dem Husqvarna Fleet Services erforderlich sind.

Maschine eines Drittanbieters”

bezeichnet eine handgehaltene, handgeführte, Aufsitz- oder andere Gebrauchsmaschine, die im Eigentum des Kunden steht, von ihm gemietet ist oder auf andere rechtmäßige Weise vom Kunden als Teil seiner Flotte, die der Kunde im Hinblick auf die Services nutzen möchte, verwendet wird.

 

3.Bedingungen für die Nutzung des Husqvarna Fleet Services

Um die Services zu nutzen, muss der Kunde:


- die Maschinen-Flotten-Sensoren;

- der Kunde ist für die Erlangung und den Erhalt des Zugangs zu den Services verantwortlich. Der Kunde muss daher über sämtliche Computer und Telekommunikationsanlagen, die für den Zugang zur Fleet Services-Plattform erforderlich sind (einschließlich der Internet Verbindung), verfügen und ist für diese verantwortlich;



4.Zugang

Im Rahmen des Onboarding-Prozesses wird ein Begrüßungs-E-Mail über die Fleet Services-Plattform erstellt und an den Kunden übersandt. Der erste Schritt des Kunden ist, ein Konto zu bestätigen bzw. zu erstellen. Der Kunde kann sich sodann über sein Konto auf der Fleet Services-Plattform anmelden, nachdem er zunächst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Husqvarna Fleet Services, die dem Kunden auf der Fleet Services-Plattform zur Verfügung gestellt werden, bestätigt hat.


Der Husqvarna Fleet Services wird durch den Kunden über eine Reihe von Modulen, die der Kunde im Rahmen der Fleet Services-Plattform selbst bedienen kann, wie z.B. das Hinzufügen von Maschinen, das Einladen und Verwalten von Plattform-Nutzern, das Aktivieren von Maschinen-Abonnements verwaltet.


Nutzernamen und Passwörter sind personenbezogen; die Kunden und Plattform-Nutzer müssen im Umgang die erforderliche Sorgfalt wahren.

 

5.Geistige Schutzrechte

Der Kunde erkennt an, dass Husqvarna AB (oder ein Dritter) Inhaber sämtlicher geistiger Schutzrechte an der Software, einschließlich der Software Dokumentation und den Benutzerhandbüchern ist und dass Husqvarna AB die geistigen Schutzrechte an den Marken und/oder Handelsnamen an Husqvarna und dem Husqvarna Fleet Services zustehen.


Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu vervielfältigen, zu ändern, zu modifizieren, anzupassen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, ein abgeleitetes Werk auf Basis der Software zu erstellen, die Software zurück zu entwickeln oder auf andere Weise den Quellcode der Software zu ermitteln, außer und nur in dem Umfang, in dem es von Husqvarna AB ausdrücklich gestattet wurde oder es zwingendes Recht erlaubt. Daher ist das Recht, die Software zu vervielfältigen, beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie der Software durch eine berechtigte Person gemäß § 69 d Abs. 2 UrhG. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG gewährt.


Der Husqvarna Fleet Services ist als Service der Husqvarna Vertriebsgesellschaft gekennzeichnet. Der Kunde erkannt an und stimmt zu, dass er keinerlei geistige Schutzrechte an der Software, am System oder an den auf Husqvarna AB oder die Husqvarna Vertriebsgesellschaft eingetragenen Marken und/oder Handelsnamen erlangt.


Der Kunde erkennt ebenfalls an und stimmt zu, dass die Fleet Services-Plattform und deren Inhalte das Eigentum von Husqvarna AB sind, es sei den, es ist anders angegeben. Das Urheberrecht und die in die Fleet Services-Plattform eingestellten Artikel sind Eigentum von Husqvarna AB oder seinen Lizenzgebern und die Marken, die auf der Fleet Services-Plattform dargestellt sind, sind nach den Gesetzen und internationalem Markenrecht geschützt. Der Kunde ist nicht befugt, Inhalte, die auf der Fleet Services-Plattform eingestellt sind, zu kopieren, zu vervielfältigen oder weiter zu vertreiben oder eine Datenbank in elektronischer oder manueller Form zu erstellen, indem ein solcher Inhalt heruntergeladen oder gespeichert wird.


6.Änderungensbefugnis von Husqvarna

Die Husqvarna Vertriebsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen die Services, einschließlich der Kosten, oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Jede nicht unwesentliche Änderung des Services oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden auf geeignetem Kommunikationsweg mit Zustellbestätigung angekündigt und tritt dreißig (30) Tage nach der Vorankündigung gegenüber dem Kunden in Kraft. Der Kunde ist berechtigt, die Services oder einzelne Abonnements mit sofortiger Wirkung schriftlich mit entsprechender Zustellbestätigung zu kündigen, wenn die angekündigten Änderungen für den Kunden nicht akzeptabel sind. In diesem Fall kann der Kunde verlangen, dass ihm die vorausgeleisteten Zahlungen, die sich auf die gekündigten Teile des Services beziehen, anteilig zurückbezahlt werden. Wenn der Kunde nicht innerhalb der vorstehend erwähnten dreißig (30) Tage von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, gelten die Änderungen der Husqvarna Vertriebsgesellschaft im Hinblick auf die Services oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.



7.Erhebung und Benutzung von Daten

Die Nutzung der Services hat zur Folge, dass automatisch Maschinen-Daten erhoben werden.


Die Daten, die durch den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Services generiert werden, gehören dem Kunden. Je nachdem, mit wem der Kunde den Vertrag schließt, können dennoch Husqvarna AB, die Husqvarna Vertriebsgesellschaft bzw. der Händler frei auf die Maschinen-Daten, die in den Services und dem System enthalten sind, zugreifen, diese verarbeiten, nutzen und aggregieren. Solche aggregierten Maschinen-Daten können zum Beispiel dafür genutzt werden, die Unterstützungsleistungen zu verbessern und geeignete Wartung und Anlagenverwaltung für die Maschinen bereit zu stellen. Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft sind befugt, anonymisierte Maschinen-Daten gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit offen zu legen. Das Recht von Husqvarna AB und der Husqvarna Vertriebsgesellschaft, auf die anonymisierten Maschinen-Daten zuzugreifen, sie zu verarbeiten, zu nutzen und zu veröffentlichen, kann nicht widerrufen oder gekündigt werden und besteht auch nach Kündigung der Abonnements fort.


Soweit personenbezogene Daten über den Plattform-Nutzer durch den Kunden verarbeitet werden, werden diese im Auftrag des Bedieners in einer Datenbank, auf die nur eine beschränkte Anzahl von Husqvarna "Super-Usern" Zugriff haben, gespeichert; siehe hierzu die weiteren Einzelheiten in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.


Auf historische Systemdaten, die mit einem konkreten Abonnement eines Kunden verbunden sind, kann der Kunde nach Deaktivierung des Abonnements auf der Fleet Services-Plattform zugreifen; siehe hierzu die weiteren Einzelheiten in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.



8.Datenschutz und Sicherheit

Der Kunde auf der einen Seite und Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft auf der anderen Seite verpflichten sich, den Erfordernissen als Verantwortlicher bzw. als Auftragsverarbeiter, die in der EU Richtlinie 95/46/EC (die "Richtlinie") und ab dem 25. Mai 2018 in der Verordnung mit der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutzgrundverordnung (die "DSGVO") und solchem nationalen Recht, das die Richtlinie und die DSGVO umsetzt, (zusammengefasst "Datenschutzrecht") enthalten sind, zu entsprechen. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht werden der Kunde und Husqvarna AB oder die entsprechende Husqvarna Vertriebsgesellschaft eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.


Darüber hinaus können Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft personenbezogene Daten als Verantwortliche für Marketingzwecke gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts verarbeiten; siehe hierzu die weiteren Einzelheiten in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.   


9.Vertraulichkeit  

Der Kunde verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen von Husqvarna AB oder der Husqvarna Vertriebsgesellschaft offen zu legen. Vertrauliche Informationen beinhalten alle geschäftlichen, marketingbezogenen, technischen oder sonstigen Informationen, die vertraulicher oder sensibler Natur sind, die Husqvarna AB oder der Husqvarna Vertriebsgesellschaft gehören oder an diese lizensiert worden sind und die dem Kunden als Teil oder im Zusammenhang mit den Services offen gelegt worden sind. Informationen werden nicht als vertraulich angesehen, soweit diese (i) dem Kunden im Zeitpunkt der Erlangung bereits ohne Einschränkung bekannt waren; (ii) zu einem späteren Zeitpunkt von einem unabhängigen Dritten ohne Einschränkung erlangt worden sind; oder (iii) öffentlich zur Verfügung stehen.


10.Gebühren und Zahlungsbedingungen

Der Kunde muss für jedes aktivierte Abonnement eine monatliche Gebühr entrichten, soweit sich aus der Fleet Services-Plattform nichts anderes ergibt. Anmeldegebühren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, es ist anderweitig geregelt.


Die Husqvarna Vertriebsgesellschaft stellt die Rechnungen gegenüber dem Kunden aus. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt, dass (i) die Husqvarna Vertriebsgesellschaft die Services gegenüber dem Kunden nachträglich monatlich oder quartalsweise in Rechnung stellt, was im ausschließlichen Ermessen der Husqvarna Vertriebsgesellschaft liegt, (ii) jede Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen ist und (iii) die Husqvarna Vertriebsgesellschaft berechtigt ist, gesetzliche Verzugszinsen für jeden überfälligen Betrag zu verlangen, einschließlich der entstandenen Zinsen. Sämtliche Steuern oder Abgaben, Gebühren, Forderungen oder vergleichbare Abgaben, die aufgrund von lokalem Recht erhoben werden, trägt der Kunde und werden auf die Gebühren aufgeschlagen.


11.Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung


Die Software entspricht im Wesentlichen dem, was vertraglich vereinbart oder vorausgesetzt wurde. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.


Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Husqvarna AB oder die Husqvarna Vertriebsgesellschaft das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde Husqvarna AB oder der Husqvarna Vertriebsgesellschaft nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs- Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Husqvarna AB oder die Husqvarna Vertriebsgesellschaft unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.


Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen, schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.


Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, haben weder Husqvarna AB noch die Husqvarna Vertriebsgesellschaft oder irgendeiner ihrer Partner, Erfüllungsgehilfen oder Tochtergesellschaften irgendwelche Zusicherungen oder Garantien im Hinblick auf die Services, die Fleet Services-Plattform oder des Systems übernommen, noch soll dies unterstellt werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden die Services, die Fleet Services-Plattform und das System im größtmöglichen Umfang, den das Gesetz zulässt, ohne weitere Gewährleistungsrechte zur Verfügung gestellt.


Der Kunde versteht und stimmt zu, dass Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft keine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Schäden als Folge einer falschen Datenverarbeitung innerhalb des Services oder als Folge eines Fehlers in der Speicherung der vom Kunden eingegebenen Informationen oder der Maschinen-Daten übernehmen. Der Kunde versteht weiterhin und stimmt zu, dass die Leistungserbringung auch gewisse Hosting-Services und Datenübertragungen beinhaltet und dass die Erbringung dieser Leistungen unter Umständen nicht fehlerfrei ist. Dies bedeutet, dass die Leistungserbringung unterbrochen oder zeitweilig eingestellt sein kann und dass Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft insoweit keine Haftung übernehmen.


Schadensersatzansprüche des Kunden, auch außervertraglicher Art, sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von Husqvarna AB oder der Husqvarna Vertriebsgesellschaft, deren leitenden Angestellten oder anderen Partnern, Erfüllungsgehilfen oder Tochtergesellschaften ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden durch die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis verursacht wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.


Husqvarna AB und die Husqvarna Vertriebsgesellschaft haften für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und alle übrigen mittelbaren Schäden oder Schäden, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht vorherzusehen waren, nur, soweit solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich von Husqvarna AB, der Husqvarna Vertriebsgesellschaft oder einer ihrer leitenden Angestellten verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für Forderungen gegen Angestellte, Erfüllungsgehilfen, Partner und Tochtergesellschaften von Husqvarna AB und der Husqvarna Vertriebsgesellschaft.


Die obigen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn Husqvarna AB, die Husqvarna Vertriebsgesellschaft, ihre Partner, Erfüllungsgehilfen oder Tochtergesellschaften eine Garantie übernommen haben.


Der Kunde stellt Husqvarna AB, die Husqvarna Vertriebsgesellschaft und jeden ihrer Partner und Erfüllungsgehilfen sowie jede ihrer Tochtergesellschaften von sämtlichen Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten und Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere sämtliche Bußgelder und Verfahrenskosten), die durch seine Angestellten oder anderen Vertreter oder durch Dritte oder durch einen Verstoß des Kunden gegen eine Verpflichtung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen eine gesetzliche Verpflichtung im Zusammenhang mit der Nutzung der Services, einschließlich des Systems, der Software und der Fleet Services-Plattform, verursacht wurden, frei und hält sie schadlos.


12.Maschine eines Drittanbieters – Haftungsbeschränkung und Freistellung

Husqvarna übernimmt keine Verantwortung oder Haftung gegenüber dem Kunden im Hinblick auf Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere sämtliche Bußgelder und Verfahrenskosten), die dadurch verursacht werden, dass der Kunde einen Maschinen-Flotten-Sensor an eine Maschine eines Drittanbieters anbringt.


Ungeachtet der Rechte, die Husqvarna gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, ist der Kunde verpflichtet, Husqvarna, die Husqvarna Vertriebsgesellschaft, die Händler, ihre Tochtergesellschaften, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Kunden gegen sämtliche Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere sämtliche Bußgelder und Verfahrenskosten), zu verteidigen, sie hiervon freizustellen und sie schadlos zu halten, die durch (i) die Verletzung des Lebens, des Körpers, des Eigentums oder eine andere Art eines Schadens oder einer Verletzung, ungeachtet dessen, wer sie erleidet, die durch das Anbringen des Maschinen-Flotten-Sensors an die Maschine eines Drittanbieters verursacht oder mutmaßlich verursacht worden sind oder (ii) die Benutzung der Maschine eines Drittanbieters, an die ein Maschinen-Flotten-Sensor angebracht wurde verursacht worden sind oder (iii) jegliche Haftungsbeschränkung, die sich auf die Maschine eines Drittanbieters bezieht und die durch das Anbringen des Maschinen-Flotten-Sensors an die Maschine eines Drittanbieters oder der Benutzung hiervon verursacht oder mutmaßlich verursacht worden sind oder (iv) jede andere Beschränkung der Verantwortung und/oder Haftung der Anbieter, Händler und/oder Vertreter der Maschine des Drittanbieters und die durch das Anbringen des Maschinen-Flotten-Sensors an die Maschine des Drittanbieters oder jede andere Nutzung der Services verursacht oder mutmaßlich verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass der Schaden nicht durch das Anbringen des Maschinen-Flotten-Sensors an die Maschine des Drittanbieters oder durch die Nutzung entstanden ist.


13.Höhere Gewalt

Die Husqvarna Vertriebsgesellschaft haftet nicht dafür, dass sie ihre Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, soweit eine solche Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt, wie etwa Ausfall eines Drittlieferanten für Güter und Leistungen, Ausfall oder Unterbrechung der Datenübertragung, Unfälle, Streiks, Arbeitsstörung, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Aufstand, Revolte, Krieg, Terrorakte, Regierungsgewalt oder durch ein anderes Ereignis, welches die Husqvarna Vertriebsgesellschaft billigerweise nicht zu verantworten hat, verursacht wird.


14.Abtretung etc.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung der Husqvarna Vertriebsgesellschaft ein Recht oder eine Verpflichtung aus seinem Abonnement und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, abzutreten, zu übertragen oder zu verpfänden.


15.Benachrichtigungen

Alle Benachrichtigungen, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, werden, soweit nicht anderweitig bestimmt, wie folgt übermittelt:


16.Laufzeit und Kündigung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, solange der Kunde ein Konto unterhält. Husqvarna und der Kunde können die Services jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten bzw. einem (1) Monat schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Die Zustellung kann auf jede geeignete Weise mit einer Zustellbestätigung erfolgen.


Jede Partei ist berechtigt, die Services oder die Abonnement(s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen, soweit (a) die andere Partei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt und diese Verletzung, obwohl sie geheilt werden kann, nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen, nachdem die andere Partei über die Verletzung informiert worden ist, geheilt wird oder (b) ein anderer wichtiger Grund vorliegt.



17.Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien werden in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht von Schweden ohne Anwendung des Kollisionsrechts geregelt und interpretiert. Sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen aus oder im Zusammenhang mit den Services oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit, werden von den ordentlichen Gerichten in Schweden entschieden.


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